Kann eine Wyoming Bank eine Bitcoin-Handelsplattform anbieten?
Könnte eine Bank mit Sitz in Wyoming, einem Bundesstaat, der für seine fortschrittlichen Finanzvorschriften bekannt ist, angesichts der jüngsten Zunahme der Beliebtheit und Akzeptanz von Kryptowährungen möglicherweise eine Bitcoin-Handelsplattform anbieten? Würde ein solcher Schritt sowohl den Bundes- als auch den Landesvorschriften für Finanzinstitute und digitale Vermögenswerte entsprechen? Welche Auswirkungen hätte es außerdem auf die Geschäftstätigkeit, den Kundenstamm und die gesamte Finanzlandschaft der Bank, wenn sie sich auf ein solches Unterfangen einlassen würde? Dies sind Fragen, die gründlich untersucht werden müssen, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden können.